WEG-Verwaltung in Bruchsal
Ein Objekt – viele Eigentümer – eine Hausverwaltung
Wussten Sie, dass wir nicht nur bauen, verkaufen und vermieten, sondern auch verwalten? Seit vielen Jahren haben wir Erfahrung mit der Verwaltung von Wohneigentum.
Sie sind Teil einer Eigentümergemeinschaft, die einen neuen, kompetenten und zuverlässigen Verwalter sucht?
Oder sind Sie Eigentümer eines Mehrfamilienhauses und benötigen Unterstützung bei der Vermietung und Verwaltung?
Melden Sie sich bei uns, wir freuen uns auf Sie.
Daniela Lützenkirchen
Geschäftszeiten:
Mo. – Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
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Irina Kacakci
Geschäftszeiten:
Mo. – Do.: 09.00 – 12.30 Uhr
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Auszug aus unserem Leistungskatalog
Eigentümerversammlung
Einmal jährlich eine Wohnungseigentümerversammlung frist- und formgerecht einzuberufen, den Vorsitz zu übernehmen, sofern die Wohnungseigentümer nichts anderes beschließen, über die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung Niederschriften zu fertigen und die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen. Entsprechend den Vorschriften des WEG oder nach Maßgabe der Teilungserklärung Sonderversammlungen einzuberufen und durchzuführen.
Beschluss-Sammlung
Über die in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse wird eine Beschluss-Sammlung nach gesetzlicher Vorschrift geführt.
Hausordnung
Sofern keine Hausordnung vorhanden ist, eine solche vorzubereiten, durch die Eigentümergemeinschaft beschließen zu lassen und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen.
Buchführung und Verwaltung der Gelder
Das Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung. Lasten- und Kostenbeiträge in Empfang zu nehmen und abzuführen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt. Alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen.
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
Einen Wirtschaftsplan jeweils für ein Kalenderjahr aufzustellen, eine Jahresabrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zu erstellen, entsprechende Beschlüsse herbeiführen und einen Vermögensbericht zur Verfügung stellen.
Erhaltungsrücklage
Dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Erhaltungsrücklage gebildet wird und diese Rücklage auf einem gesonderten Konto zu verwahren.
Verträge
Nach entsprechender Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung Verträge abzuschließen und sonstige Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Betreuung und Überwachung der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümer.
Instandhaltung und Instandsetzung Gemeinschaftseigentum
Im Auftrag der Gemeinschaft die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Angebote und Kostenvoranschläge werden eingeholt, geprüft und die entsprechenden Reparaturaufträge vergeben.