Fragen zum Mietvertrag
Ich interessiere mich für eine Wohnung. Was muss ich tun?
Bitte füllen Sie den "Fragebogen zur Wohnungssuche" aus. Weitere Informationen und das Formular erhalten Sie hier.
Welche Bewerbungsunterlagen muss ich bei Interesse an einer Wohnung einreichen?
Zum Zeitpunkt der Bewerbung reicht der ausgefüllte "Fragebogen zur Wohnungssuche". Weitere Informationen und das Formular erhalten Sie hier.
Wie schnell bekomme ich ein Wohnungsangebot?
Wir erhalten täglich Anfragen von Wohnungssuchenden, die alle unterschiedliche Wünsche/Anforderungen haben. Wie lange es dauert, bis Sie ein Wohnungsangebot erhalten, ist also von vielen Faktoren abhängig. Deshalb ist es für uns schwer zu sagen, wann wir Ihnen ein Angebot unterbreiten können.
Muss ich eine Mietkaution hinterlegen?
Ja, drei Netto-Monatsmieten.
Wann ist die Kaution zu zahlen?
Die Kaution zahlen Sie vor Wohnungsübergabe. Wenn Sie in Raten zahlen, dann ist die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren zwei Raten am Anfang des zweiten und dritten Mietmonats, in jedem Fall aber mit der Mietzahlung für diese Monate. Ein Hinweis: Bei unterbliebener Zahlung der Kaution oder der ersten Rate können wir die Wohnungsübergabe verweigern.
Kann ich die Kaution auch in Raten bezahlen?
Ja, es ist möglich, die Kaution in drei gleichen aufeinander folgenden monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig - siehe hierzu auch die Antwort auf die Frage "Wann ist die Kaution zu zahlen?".
Akzeptieren Sie eine Mietkautionsbürgschaft?
Eine Mietkautionsbürgschaft wird von uns nicht akzeptiert.
Wie bekomme ich die Schlüssel für meine neue Wohnung?
Die Schlüssel zu Ihrer neuen Wohnung erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe. Wir werden dazu einen Termin mit Ihnen vereinbaren.
Übergeben Sie die Wohnung vor Mietvertragsbeginn? Ich möchte schon einige Kartons hinbringen.
Eine Wohnungsübergabe vor Vertragsbeginn kann unter bestimmten Voraussetzungen und in Einzelfällen erfolgen. Sprechen Sie gern unser Team der Mietverwaltung an, ob in Ihrem Fall eine vorzeitige Übergabe Ihrer neuen Wohnung möglich ist.
Was wird alles im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten?
Im Übergabeprotokoll halten wir die Ausstattung der Wohnung sowie den Zustand der Räume bei Übergabe der Wohnung fest. Wir notieren die Anzahl der an Sie übergebenen Schlüssel und lesen die Zählerstände aller Wasseruhren, Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler ab. Sie erhalten von uns ein Zweitexemplar des Protokolls für Ihre Unterlagen.
Ich benötige eine Wohnungsgeberbescheinigung fürs Einwohnermeldeamt. Woher bekomme ich die?
Die Wohnungsgeberbescheinigung wird automatisch an das Einwohnermeldeamt übersandt. Eine Kopie erhalten Sie auf Anfrage.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wie kann ich diesen beantragen?
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie zum Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen. Dieser kann bei Ihrer Stadt / Gemeinde beantragt werden.
Wie und wann zahle ich meine Miete?
Ihre Miete ist gemäß Ihres Mietvertrages bis zum dritten Werktag eines Monats fällig. Sie haben die Möglichkeit, per Dauerauftrag oder SEPA-Lastschriftenmandat zu bezahlen.
Ich kann meine Miete diesen Monat nicht pünktlich zahlen. Mit wem kann ich über eine Frist sprechen?
Bitte informieren Sie unser Team der Mietverwaltung rechtzeitig über mögliche Zahlungsschwierigkeiten. Wir besprechen gemeinsam, was getan werden kann.
Meine Bankverbindung hat sich geändert. Wen informiere ich darüber und in welcher Form?
Teilen Sie Ihre geänderten Bankdaten bitte umgehend schriftlich oder per Mail unserem Team der Mietverwaltung mit.
Ich habe eine Mahnung erhalten, wie verhalte ich mich jetzt?
Bei Unklarheiten oder Fragen zu Ihren Mietzahlungen steht Ihnen unser Team der Mietverwaltung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Muss ich meinen Strom selbst anmelden?
Nein. Bei der Wohnungsübergabe wird der Stromzähler für Ihre Wohnung mit Zählernummer und Zählerstand im Wohnungsübergabeprotokoll erfasst und die Daten werden automatisch an die Stadtwerke Bruchsal übermittelt.
Muss ich mich eigentlich an die Hausordnung halten?
Für ein angenehmes und friedliches Zusammenleben in einem Wohnhaus gibt es Regeln und diese stehen in der Hausordnung, welche Bestandteil des Mietvertrages ist. Hierin wird beispielsweise alles rund um den Brandschutz, die Reinigungspflichten, Tierhaltung und die Ruhezeiten geregelt.
Ist Tierhaltung erlaubt?
Alle Tiere sind genehmigungspflichtig, bitte sprechen Sie mit uns, bevor Sie sich ein Haustier anschaffen.
Darf ich im Sommer auf meinem Balkon grillen?
Wenn es sich dabei um einen Elektrogrill handelt und Ihre Nachbarn sich nicht vom Geruch belästigt fühlen, dann ist das kein Problem. Auf keinen Fall dürfen Sie in geschlossenen Gebäuden einen Holzkohlegrill oder anderes offenes Feuer entfachen. Das verstößt gegen die Brandschutzverordnung.
Wie sind die Ruhezeiten geregelt?
Die Regelung der Ruhezeiten finden Sie in der Hausordnung. Diese ist als Anlage Ihrem Mietvertrag beigefügt. Ist darin nichts anderes vereinbart, beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr und endet um 7 Uhr morgens, zudem gilt eine Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr. Die Ruhezeiten am Sonntag und an Feiertagen sind ganztägig.
Was mache ich, wenn ein Nachbar die Ruhezeiten nicht einhält oder zu laut ist?
In vielen Fällen hilft ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn. Sollten Ruhestörungen wiederholt auftreten, bitten wir Sie, ein Protokoll zu führen und dies an unser Team der Mietverwaltung weiterzureichen.
Darf ich im Hausflur einen Schuhschrank vor meine Wohnung stellen?
Nein, dieser gilt als Brandlast und kann zudem bei einem Brand den Fluchtweg versperren. Das Aufstellen von sämtlichen Möbelstücken, Schuhen und Grünpflanzen ist daher untersagt.
Wie trenne ich Müll richtig?
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe hat Informationen zur Mülltrennung in einem Flyer zusammengefasst, diesen finden Sie hier.
Neue Couch gekauft und die alte kann auf den Sperrmüll, was muss ich dabei beachten?
Ihren Sperrmüll können Sie telefonisch unter dieser Servicenummer anmelden: 0800 - 2 9820 30
Bei wem kann ich nachfragen, wenn es um Hausreinigung, Grünpflege oder Winterdienst geht?
Bitte wenden Sie sich an unser Team der Mietverwaltung.
Wir haben geheiratet, was muss ich wegen der Namensänderung beachten?
Über die Namensänderung informieren Sie bitte unser Team der Mietverwaltung und vergessen Sie nicht, den Nachweis der Namensänderung (z. B. die Heiratsurkunde) in Kopie beizufügen.
Wir bekommen Familienzuwachs. Muss ich das melden?
Bitte teilen Sie uns dies schriftlich oder telefonisch mit. Das neue Familienmitglied vermerken wir dann in Ihrer Mieterakte.
Meine Partnerin oder mein Partner möchte auch in den Mietvertrag aufgenommen werden. Was muss ich tun?
Wir benötigen von Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner Bewerbungsunterlagen. Bitte wenden Sie sich für die weitere Vorgehensweise an unser Team der Mietverwaltung.
Darf ich einen Untermieter oder eine Untermieterin aufnehmen?
Eine Untervermietung ist nicht erlaubt.
Meine Partnerin oder mein Partner möchte bei mir einziehen. Bei wem melde ich den Einzug?
Bitte melden Sie sich bei unserem Team der Mietverwaltung und vergessen Sie nicht den Zuzug Ihres Partners oder Ihrer Partnerin auch beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen. Die dazu benötigte Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie von uns auf Anfrage.
Ich bin nicht in der Stadt. Was muss ich tun, wenn ich mich länger nicht in der Wohnung befinde?
Für die Dauer der Abwesenheit bevollmächtigen Sie am besten einen Nachbarn, der regelmäßig in Ihrer Wohnung nach dem Rechten schaut. Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, dass der Vermieter zum Beispiel im Notfall, auch während Ihrer Abwesenheit Ihre Wohnung betreten kann.
Ich ziehe um und möchte meine Wohnung kündigen. Was muss ich beachten?
Ihre Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich und mit einer gültigen Unterschrift fristgerecht eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist, die im Mietvertrag vereinbart wurde.
Ich suche eine größere Wohnung und möchte bei der Bruchsaler Wohnungsbaugesellschaft bleiben. An wen wende ich mich?
Bitte füllen Sie den Fragebogen zur Wohnungssuche aus. Weitere Informationen und das Formular erhalten Sie hier.
Ich habe meinen Schlüssel verloren. Was mache ich jetzt?
Da viele unserer Häuser mit zentralen Schließsystemen ausgestattet sind, benötigen Sie eine Genehmigung, um einen Schlüssel nachmachen zu lassen. Sprechen Sie hierzu gerne unser Team der Mietverwaltung an.
Was muss ich tun, wenn sich die Personenanzahl während der Mietzeit ändert?
Sämtliche Änderungen teilen Sie uns bitte schriftlich mit.
An wen wende ich mich im Notfall außerhalb der Geschäftszeiten?
Siehe Aushang in Ihrem Treppenhaus.
Welche Versicherungen sollte ich abschließen?
Es muss eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Außerdem empfehlen wir zusätzlich eine Hausratversicherung.
Was passiert, wenn ein verstorbener Mieter nicht alleiniger Vertragspartner war?
Das Mietverhältnis wird mit dem verbliebenen Vertragspartner unverändert fortgesetzt. Bitte reichen Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde ein.
Kann ich auch Garagen oder Stellplätze für mein Auto mieten?
Die Bruchsaler Wohnungsbaugesellschaft hat auch Stellplätze und Garagen in ihrem Bestand, die Sie gerne mieten können. Nehmen Sie hierzu telefonisch Kontakt zu uns auf.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebs- und Heizkosten?
Betriebskosten sind nach der Betriebskostenverordnung die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen, wie zum Beispiel Kosten für die Wasserversorgung und Entwässerung, Müllgebühren oder Grundsteuer. Die Heizkosten umfassen die Kosten, die durch die Wärmelieferung und Warmwasseraufbereitung entstehen. Die Heizkostenabrechnung ist durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt.