Fragen zu Betriebskosten
Wann erhalte ich die Nebenkostenabrechnung?
Die Frist, für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Diese muss bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes bei Ihnen vorliegen.
Wen kann ich bei Fragen zur Nebenkostenabrechnung ansprechen?
Allgemeine Fragen beantwortet unser Team der Mietverwaltung gern am Telefon. Detaillierte Fragen teilen Sie uns bitte schriftlich mit.
Ich habe meine Miete/Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt. Was passiert?
Falls Sie die Miete und/oder Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen können und nicht von sich aus bzw. nach unserer Aufforderung Kontakt mit uns aufnehmen, zieht dies rechtliche Konsequenzen nach sich. Diese sind neben Unannehmlichkeiten auch mit weiteren Kosten verbunden und werden letztendlich zu einem gerichtlichen Verfahren und im schlimmsten Fall zum Verlust der Wohnung führen. Wenn Sie sich jedoch bei uns melden, werden wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie dieses Problem für beide Seiten einvernehmlich gelöst werden kann, z. B. in Form einer Rückzahlung in monatlichen Raten.
Wie und wann erhalte ich das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung?
Der Auszahlungstermin für Ihr Guthaben wird Ihnen in der Nebenkostenabrechnung mitgeteilt. Wenn keine Verrechnung mit möglichen Forderungen aus laufenden Mietzahlungen vorgenommen werden muss, erhalten Sie Ihr ausgewiesenes Guthaben vier Wochen nach Zugang Ihrer Abrechnung. Nachforderungen werden spätestens vier Wochen nach Zugang mit Ablauf der Widerspruchsfrist fällig.
Ich habe eine hohe Nachzahlung. Kann ich in Raten zahlen?
Das ist kein Problem, bitte vereinbaren Sie mit unserem Team der Mietverwaltung eine Ratenzahlung.
Wie kann ich durch richtiges Heizen und Lüften Geld sparen?
Entscheidend ist es, regelmäßig zu lüften, dazu sollten Sie mindestens zwei- bis dreimal am Tag in allen Räumen für mindestens fünf Minuten die Fenster komplett öffnen und für Durchzug sorgen. Außerdem ist darauf zu achten, dass Sie in den Wintermonaten gleichmäßig Heizen, um eine angemessene Raumtemperatur zu gewährleisten. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Wann erfolgt die Betriebskostenabrechnung nach meinem Auszug?
Die Abrechnung erfolgt ganz regulär; für den Auszug gibt es keine gesonderte Zwischenabrechnung. Dabei werden Ihre Betriebskosten anteilig berechnet. Sie erhalten also nur eine Abrechnung für die Dauer der Mietzeit. Damit Sie die Abrechnung erhalten können, benötigen wir Ihre neue Adresse.